Weitere Informationen zur Aussetzung des regulären Schulbetriebs

Liebe Eltern,

am Dienstag, 17. März 2020 hat das Hessische Sozialministerium die 2. Änderungsverordnung zur zweiten VO zur Bekämpfung des Corona-Virus veröffentlicht.

Demnach ist der Kreis der Funktionsträger, die ihre Kinder für die Notbetreuung anmelden können, deutlich ausgeweitet worden. Es findet sich unter § 2 Abs.2 Ziff.13 der Verordnung nun ein Verweis auf die VO zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz. (Die Verordnung finden Sie unter „Downloads“)

Demnach fallen z.B. auch Personen aus den Bereichen

-Energie, Wasser und Ernährung/ Lebensmittel, aber auch Banken, IT und Verkehr

darunter.

Entsprechende Kinder sind also auch zur Betreuung aufzunehmen, sofern beide Elternteile den dort genannten Berufsgruppen zuzuordnen sind oder es sich um alleinerziehende Elternteile handelt. Nachweise der Arbeitgeber sind durch die Eltern einzureichen. (Das Formular finden Sie unter „Downloads“)

Bitte benachrichtigen Sie mich bis Donnerstag, 19.03.2020, spätestens 10 Uhr, ob Sie diese Betreuung beanspruchen.

Herzliche Grüße und alles Gute!

Uta Weimer, Schulleiterin

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