Verordnungsänderung hinsichtlich Betreuungsgruppen

Liebe Eltern,

am Abend des 20. März 2020 hat das Land Hessen die zweite Verordnung zur Bekämpfung des CoronaVirus verändert.

Ab sofort gilt, dass es ausreichend ist, wenn ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich arbeitet, der zu der bereits in dieser Woche erweiterten Gruppe der kritischen Infrastruktur gehört.

Aufgrund von Nachfragen wird darauf hingewiesen, dass in unserer Region damit auch Institutionen wie die Freiwillige Feuerwehr inkludiert sind und die Gruppe durch die Verordnungsänderung zudem um Angehörige von Abfallwirtschaftsbetrieben ausgeweitet worden ist. Nach wie vor gilt, dass Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen müssen.

Die Betreuung ist für Kinder der Klassen 1 bis 6  in Kleingruppen von 3-5 Schülerinnen und Schülern in der jeweiligen Stammschule zu gewährleisten. Dies gilt es mindestens während der regulären Unterrichtszeit sowie im Rahmen der üblicherweise in der Schule bestehenden Betreuungszeiten sicherzustellen.

Nicht betreut werden dürfen Kinder, die

  • Krankheitssymptome aufweisen,
  • in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
  • sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem Corona-Virus aufgehalten haben.

Sollen Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, melden Sie dies bitte umgehend der Klassenlehrerin Ihres Kindes.

Herzliche Grüße

Uta Weimer

Schulleiterin

 

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