Erweiterung der Notbetreuung auf Wochenenden und auf die Osterferien

Liebe Eltern,

im Hinblick auf die Notbetreuung hat sich eine Änderung ergeben:

Bisher haben Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf die Notbetreuung von Montag bis Freitag, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende.

NEU:

Mit Beschluss der Landesregierung soll diese Notbetreuung auf den Bereich der Osterferien ausgedehnt werden.

Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung zudem auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.

Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (s. Antragsformular unter „Downloads“). Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Alleinerziehend oder
  • der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der
  1. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
  • Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Falls Sie die Notbetreuung in den Osterferien und/oder den Feiertagen benötigen, teilen Sie es mir oder der Klassenlehrerin Ihres Kindes bitte schnellstmöglich mit.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und beste Gesundheit in diesen schwierigen Zeiten.

 Herzliche Grüße

 Uta Weimer

Schulleiterin

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