Keine Schulpflicht für Viertklässler ab dem 27.04.2020!!!

Liebe Eltern,

der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem heute bekannt gegebenen Beschluss entschieden, dass die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen in Hessen vorläufig weiter ausgesetzt bleibt.

Daher kann der Unterricht in der Jahrgangsstufe 4 nicht wie vorgesehen am kommenden Montag, dem 27. April 2020, wieder aufgenommen werden.

Die Durchführung der Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen findet weiterhin unverändert statt. Melden Sie sich bei Bedarf bei der jeweiligen Klassenlehrerin Ihres Kindes.

Das Schulbüro ist wie immer nächste Woche vormittags von 7.30 Uhr bis 13.15 Uhr besetzt.

Herzliche Grüße und bleiben Sie und Ihrer Familie gesund!

Uta Weimer

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