Neue Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

vom Hessischen Kultusministerium erreichten uns am Dienstag, den 22. Juni 2021 aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb.

Hier ein Auszug der für uns wichtigsten Maßnahmen, die am Freitag, dem 25. Juni 2021 in Kraft treten:

„….  Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin. So wie an anderen Orten wird auch in Schulen künftig allerdings für die Beschäftigten die Pflicht bestehen, eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbar) zu tragen. Eine Alltagsmaske genügt nur noch bei Schülerinnen, Schülern und Studierenden. Andererseits wird die Pflicht, als Erleichterung gegenüber dem Istzustand, nur noch auf den Durchgangsflächen und im Klassen- oder Fachraum bis zur Einnahme eines Sitzplatzes bestehen.

Den weitaus größten Teil des Unterrichtsbetriebs sowie alle im Freien stattfindenden Aktivitäten werden Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler also wieder mit freiem Gesicht absolvieren können.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht wird weiterhin nur Personen möglich sein, die über den Nachweis eines negativen Testergebnisses – entweder aufgrund eines professionellen Schnelltests oder aufgrund eines Selbsttests in der Schule – verfügen. Das Gleiche gilt in Zukunft auch für andere reguläre schulische Veranstaltungen in Präsenzform. Das betrifft namentlich Schulfahrten – soweit sie wieder zulässig sind – und schulische Förderangebote in den Ferien, nicht aber punktuelle Ereignisse wie Elternabende oder Schulfeste. Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstags nicht älter sein als 72 Stunden. Schülerinnen und Schüler, die danach nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, sind verpflichtet, einem von der Schule angebotenen Distanzunterricht zu folgen.

Keinen Test vorweisen müssen weiterhin von einer Covid-19-Erkrankung genesene (der Nachweis ist auf sechs Monate befristet) oder vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen ….. .

Personen, die selbst oder bei denen Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für Covid-19 aufweisen, dürfen auch künftig nicht am Präsenzbetrieb der Schulen teilnehmen.

Weiterhin möglich sein wird es, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden. Sie bleiben auch in diesem Fall verpflichtet, am Distanzunterricht teilzunehmen. ……..“

 

Hoffen wir, dass der Weg weiter in eine schulische Normalität führt!

Herzliche Grüße

Uta Weimer, Schulleiterin

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