„Fit fürs Leben- ich bleib` dabei!“- KLARO sagt „Adieu“!

Am 09.06.2020 verabschiedete sich „KLARO“ von den Kindern des vierten Schuljahrs der Grundschule Hausen. Selbstverständlich unter strenger Beachtung der bestehenden Abstands- und Hygieneregeln, wie es sich für einen echten „Gesundheitsfanatiker“ gehört.

Die komplette Grundschulzeit waren „KLARO“ und seine treue Begleiterin Frau Budy mit ihren verschiedenen Themen rund um die Gesundheitsförderung ein regelmäßiger Bestandteil des Sachunterrichts.

Beim heutigen Programmabschluss des Projekts „Klasse2000- stark und gesund in der Grundschule“ wurden fast alle Themenbereiche der letzten Jahre noch einmal kurz angerissen und in Form eines Ratespiels die wichtigsten Schwerpunkte abgefragt.

So ging es im KLARO-Quiz im Schnelldurchlauf um gesunde Ernährung („5 Portionen am Tag“), den Durchlöscher „Wasser“, den Weg der Nahrung durch den Körper, KLAROS Bewegungsspaß, das bewegte Klassenzimmer, vernünftige Schlafgewohnheiten, die KLARO-Atmung zum Entspannen, angemessenen Medienkonsum, die „Ampel der Gefühle“, KLAROS-Zauberformel bei Streit , eine Klasse zum Wohlfühlen, Lerntipps für das Gehirn mit KLAROS- Taschen-Hirn, „Neinsagen“ und Stellung beweisen, einen Freundschaftstest und unglaubliche Werbeversprechen.

Natürlich gab es von KLARO ein kleines Erinnerungsgeschenk für seine Viertklässler-Freunde und einen „Reisekoffer“ gespickt mit Impulsen und Erinnerungen für ihre Reise in die Zukunft. „Fit fürs Leben- ich bleib`dabei“!

Vier Jahre lang begeisterten KLARO und seine beherzte Assistentin durch ihre interessanten Impulsstunden, ihre zahlreichen praktischen Anwendungstipps sowie ihr spannendes Material die Schüler für ihre Klasse2000-Themen, welche dann im Sachunterricht aufgegriffen und vertieft wurden. Dabei wurde stets die beiden Hauptziele verfolgt, dass die Kinder gesund aufwachsen sollen und sich zu Persönlichkeiten enwickeln, die ihr Leben aktiv gestalten und sich vor Gefahren wie Gewalt und Sucht schützen können.

Das Projekt „Klasse2000“ ist das in Deutschland am weitesten verbreitete Gesundheitsprogramm und hat seit 1991 über eine Million Kinder erreicht. WIR WAREN DABEI- und bleiben natürlich alle dabei!!!

Ein herzliches DANKESCHÖN an Frau Budy für ihr Engagement und ihre Unterstützung in den vergangenen vier Jahren.

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Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs – ab dem 18. Mai 2020 für den 4. Jahrgang – ab dem 2. Juni 2020 für alle Jahrgänge der Grundschule

Liebe Eltern,

mit großer Freude kann ich Ihnen mitteilen, dass die o.g. Termine zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs nun verbindlich feststehen.

Hier einige Informationen zur aktuellen Planung des Kultusministeriums:

Wie der Kultusminister betont, ist der Schutz der Gesundheit, der in Schule zusammenkommenden Personengruppen weiterhin das oberste Gebot, dem sich alle anderen Zielsetzungen unterordnen. Deshalb wird auch nach dem zweiten Schritt der Wiederöffnung der Schulen zum 18. Mai 2020 kein Regelunterricht in gewohnter Form im vollen Stundenumfang stattfinden, damit die Einhaltung der Vorgaben der notwendigen Hygieneregeln, wie z. B. das Abstandsgebot gewährleistet werden kann.

Vor der Wiederaufnahme des Unterrichtes werden alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern von der Schule über den Ablauf des ersten Schultages informiert.

Der Unterricht erfolgt in zahlenmäßig reduzierten Gruppen, sodass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt werden kann. Die Gruppengröße darf in der Regel 15 Personen nicht überschreiten.

Wir haben in den Klassenräumen die Tische bereits mit dem vorgegebenen Abstand gestellt und so die maximale Gruppengröße im Hinblick auf die Raumgröße ermittelt.

Einige Klassen müssen geteilt werden.

Wir werden auch von den momentanen Unterrichtszeiten abweichen, damit die Pausen gestaffelt stattfinden können, so dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler miteinander in Kontakt kommen. Die Abstandsregeln und die Vorgaben des Infektionsschutzes (Mund- Nasenschutz) sind auch in den Pausenzeiten zu wahren.

Einschränkungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, werden nach dem Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 22. April 2020 weiter vom Präsenzunterricht nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist außerdem geregelt, dass Schülerinnen und Schüler, die krankheitsbedingt, aufgrund ihres Alters oder des Stands ihrer geistigen, körperlichen und motorischen oder emotionalen und sozialen Entwicklung nicht in der Lage sind, den Mindestabstand einzuhalten, dem Unterricht fernbleiben müssen. Über das Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern entscheidet im Einzelfall die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Eltern im Benehmen mit der Schulaufsichtsbehörde.

Regelungen für den Präsenzunterricht

Grundsätzlich besteht die Zielsetzung, den Schülerinnen und Schülern so viel Präsenzunterricht wie möglich bereitzustellen.

Jahrgang 4: Präsenzunterricht ab dem 18. Mai 2020

Die Klassenlehrerinnen informieren die Eltern rechtzeitig über den Stundenplan. Voraussichtlich werden die 4. Klassen in Hausen und in Lahr im Zeitraum vom 18.05.2020 bis zum 29.05.2020 täglich 5 Stunden beschult.

Jahrgänge 1 – 4: Präsenzunterricht ab dem 2. Juni 2020 in Kombination mit unterrichtsunterstützenden Lernsituationen für das häusliche Lernen

Ab dem 2. Juni 2020 werden alle Jahrgänge in den Präsenzunterricht aufgenommen.

Durch die Aufteilung der Klassen in kleinere Gruppen und im Hinblick auf die schulintern gegebenen räumlichen und personellen Möglichkeiten werden wir so viel Präsensunterricht wie möglich anbieten.

Nach Vorgaben des Kultusministeriums sollen alle Jahrgänge der Grundschule ab dem 2. Juni 2020 in der Regel mindestens 6 Stunden Präsenzunterricht pro Woche erhalten, der auf einen oder zwei Tage aufgeteilt werden kann.

 Ich gehe aktuell davon aus, dass wir diese Vorgabe deutlich überbieten können.

Der Präsenzunterricht aller Jahrgänge wird kombiniert mit weiteren unterrichtsunterstüt-zenden Aufgabenstellungen für das häusliche Lernen. Der Schwerpunkt liegt hauptsächlich auf den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und Sachunterricht.

Die Kombination von Präsenzunterricht mit unterrichtsunterstützenden Lernsituationen für das häusliche Lernen zielt darauf ab, den Schülerinnen und Schülern auch in den Phasen zwischen den Präsenzunterrichtstagen einen kontinuierlichen, von der Schule fortwährend begleiteten Lernrhythmus zu ermöglichen.

Der Sport- und auch Musikunterricht sind wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos ausgeschlossen (siehe auch „Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 22. April 2020).

Besondere unterrichtliche Veranstaltungen

Auf Grund des Infektionsrisikos entfällt in der Zeit bis zu den Sommerferien der ggf. an einigen Grundschulen noch ausstehende praktische Teil der Radfahrausbildung und Radfahrprüfung.

Aus gleichem Grund finden in diesem Schuljahr keine Bundesjugendspiele statt und der für den 27. Mai 2020 vorgesehene „Sporttag an den Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen“ fällt aus. Projektwochen müssen ebenfalls verschoben werden, da sie in der Regel der konstanten Gruppenbildung widersprechen und eine Fokussierung des Fachunterrichts in den verbleibenden Unterrichtswochen zu erfolgen hat. Diesem Grundsatz folgend können auch keine AG-Angebote durchgeführt werden.

Ganztagsangebot

Grundsätzlich folgt die Schrittigkeit bei der Wiederaufnahme von Ganztagsangeboten der Schrittigkeit des Wiedereinstiegs der einzelnen Jahrgänge. Hierbei sind möglichst kleine Gruppen zu bilden und die für den Vormittag geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen genauso auch am Nachmittag unbedingt einzuhalten.

Das heißt für unsere Schule konkret: Die Hausaufgabenbetreuung und ein Betreuungsangebot bis 16.30 Uhr besteht für die Viertklässler ab dem 18. Mai 2020 und ab dem 02. Juni 2020 für alle Kinder. Ob ein warmes Mittagessen angeboten werden kann, wird noch zu klären sein.

Betreuungsangebote der Schulträger

Mit Wiederaufnahme des Schulbetriebs findet auch die Grundschulbetreuung wieder statt. Allerdings sind auch hier die Kapazitäten begrenzt.

Notbetreuung

Die Notbetreuung ist auch während der schrittweisen Öffnung der Schulen vom 18. – 29. Mai 2020 für die Kinder der Klassen 1-3 weiterhin sichergestellt.

Genaue Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts Ihres Kindes erhalten Sie rechtzeitig von den jeweiligen Klassenlehrerinnen.

Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!

Wir freuen uns sehr die Kinder bald wiederzusehen!

Herzliche Grüße

Uta Weimer

Schulleiterin

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Keine Schulpflicht für Viertklässler ab dem 27.04.2020!!!

Liebe Eltern,

der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem heute bekannt gegebenen Beschluss entschieden, dass die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen in Hessen vorläufig weiter ausgesetzt bleibt.

Daher kann der Unterricht in der Jahrgangsstufe 4 nicht wie vorgesehen am kommenden Montag, dem 27. April 2020, wieder aufgenommen werden.

Die Durchführung der Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen findet weiterhin unverändert statt. Melden Sie sich bei Bedarf bei der jeweiligen Klassenlehrerin Ihres Kindes.

Das Schulbüro ist wie immer nächste Woche vormittags von 7.30 Uhr bis 13.15 Uhr besetzt.

Herzliche Grüße und bleiben Sie und Ihrer Familie gesund!

Uta Weimer

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Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs

Liebe Eltern,

wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, wird in der Woche nach den Osterferien noch kein Unterricht stattfinden.

Am 27. April 2020 wird der Schulbetreib in Teilen wieder aufgenommen. Das bedeutet für uns, dass die 4. Klassen mit dem Unterricht beginnen. Nähere Informationen bekommen Sie rechtzeitig von den jeweiligen Klassenlehrerinnen.

Für weitere Jahrgangsstufen könnte der Unterricht am 11. Mai 2020 beginnen. Somit werden die Klassen 1-3 in den kommenden drei Wochen von ihren Klassenlehrerinnen mit Unterrichtsmaterial versorgt.

Für die Notbetreuung gilt:

Die Gruppe derjenigen, die Anspruch auf Notbetreuung haben, wurde erweitert. Über die bisher genannten Berechtigten hinaus sind ab kommender Woche auch die Kinder berufstätiger Alleinerziehender in die Betreuung aufzunehmen – unabhängig vom ausgeübten Beruf. Ebenfalls aufzunehmen sind Kinder von Angehörigen aus Medienberufen sowie Kinder, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist, wenn dies vom Jugendamt bzw. der Schulpsychologie befürwortet wird.

Sollten Sie die Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, melden Sie dies bitte möglichst frühzeitig bei mir oder der Klassenlehrerin Ihres Kindes an.

Die Schule in Hausen ist täglich ist täglich von 7.30 Uhr bis 13.15 Uhr besetzt.

 

Herzliche Grüße und alles Gute für Sie und Ihre Familien!

Uta Weimer

Schulleiterin

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Erweiterung der Notbetreuung auf Wochenenden und auf die Osterferien

Liebe Eltern,

im Hinblick auf die Notbetreuung hat sich eine Änderung ergeben:

Bisher haben Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf die Notbetreuung von Montag bis Freitag, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende.

NEU:

Mit Beschluss der Landesregierung soll diese Notbetreuung auf den Bereich der Osterferien ausgedehnt werden.

Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung zudem auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.

Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (s. Antragsformular unter „Downloads“). Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Alleinerziehend oder
  • der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der
  1. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
  • Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Falls Sie die Notbetreuung in den Osterferien und/oder den Feiertagen benötigen, teilen Sie es mir oder der Klassenlehrerin Ihres Kindes bitte schnellstmöglich mit.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und beste Gesundheit in diesen schwierigen Zeiten.

 Herzliche Grüße

 Uta Weimer

Schulleiterin

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Verordnungsänderung hinsichtlich Betreuungsgruppen

Liebe Eltern,

am Abend des 20. März 2020 hat das Land Hessen die zweite Verordnung zur Bekämpfung des CoronaVirus verändert.

Ab sofort gilt, dass es ausreichend ist, wenn ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich arbeitet, der zu der bereits in dieser Woche erweiterten Gruppe der kritischen Infrastruktur gehört.

Aufgrund von Nachfragen wird darauf hingewiesen, dass in unserer Region damit auch Institutionen wie die Freiwillige Feuerwehr inkludiert sind und die Gruppe durch die Verordnungsänderung zudem um Angehörige von Abfallwirtschaftsbetrieben ausgeweitet worden ist. Nach wie vor gilt, dass Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen müssen.

Die Betreuung ist für Kinder der Klassen 1 bis 6  in Kleingruppen von 3-5 Schülerinnen und Schülern in der jeweiligen Stammschule zu gewährleisten. Dies gilt es mindestens während der regulären Unterrichtszeit sowie im Rahmen der üblicherweise in der Schule bestehenden Betreuungszeiten sicherzustellen.

Nicht betreut werden dürfen Kinder, die

  • Krankheitssymptome aufweisen,
  • in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
  • sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem Corona-Virus aufgehalten haben.

Sollen Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, melden Sie dies bitte umgehend der Klassenlehrerin Ihres Kindes.

Herzliche Grüße

Uta Weimer

Schulleiterin

 

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Aktueller Brief vom Schulamt

Liebe Eltern,

der aktuelle Elternbrief zum Corona-Virus von Seiten des Staatlichen Schulamts enthält einige hilfreiche Hinweise zu der bestehenden Ausnahmesituation aus schulpsychologischer Sicht.

Dieser Elternbrief steht Ihnen unter der Rubrik „Downloads“ zur Verfügung.

Freundliche Grüße und passen Sie auf sich und Ihre Lieben auf!

Uta Weimer, Schulleiterin

 

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Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus

Liebe Eltern,

das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat am 17.03.2020 Informationen ( Aktuelle Situation/ Beschlüsse der hessischen Landesregierung/ Vorsorge/ Symptome/ etc. ) zum Coronavirus zusammengestellt und diese auch in mehrere Sprachen (Englisch, Polnisch, Russisch, Arabisch, Türkisch, Kurdisch) übersetzt.

Diese Informationen sind unter der Rubrik „Downloads“ auf unsere Homepage zu finden.

Herzliche Grüße und weiterhin alles Gute!

Uta Weimer, Schulleiterin

 

 

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Weitere Informationen zur Aussetzung des regulären Schulbetriebs

Liebe Eltern,

am Dienstag, 17. März 2020 hat das Hessische Sozialministerium die 2. Änderungsverordnung zur zweiten VO zur Bekämpfung des Corona-Virus veröffentlicht.

Demnach ist der Kreis der Funktionsträger, die ihre Kinder für die Notbetreuung anmelden können, deutlich ausgeweitet worden. Es findet sich unter § 2 Abs.2 Ziff.13 der Verordnung nun ein Verweis auf die VO zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz. (Die Verordnung finden Sie unter „Downloads“)

Demnach fallen z.B. auch Personen aus den Bereichen

-Energie, Wasser und Ernährung/ Lebensmittel, aber auch Banken, IT und Verkehr

darunter.

Entsprechende Kinder sind also auch zur Betreuung aufzunehmen, sofern beide Elternteile den dort genannten Berufsgruppen zuzuordnen sind oder es sich um alleinerziehende Elternteile handelt. Nachweise der Arbeitgeber sind durch die Eltern einzureichen. (Das Formular finden Sie unter „Downloads“)

Bitte benachrichtigen Sie mich bis Donnerstag, 19.03.2020, spätestens 10 Uhr, ob Sie diese Betreuung beanspruchen.

Herzliche Grüße und alles Gute!

Uta Weimer, Schulleiterin

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Aussetzung des regulären Schulbetriebs

Liebe Eltern,

wie sie sicher schon durch die Medien erfahren haben, wird in Hessen der reguläre Unterricht bis zu den Osterferien ausgesetzt.

Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule werden von ihren Klassenlehrerinnen per E-Mail mit Arbeitsaufträgen versorgt, um zuhause zu arbeiten.

Am Montag, den 16. März 2020 ist die Schule noch einmal geöffnet, um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, notwendige Materialien und persönliche Gegenstände aus der Schule zu holen und sich bei Bedarf mit den Lehrkräften auszutauschen. Es findet aber kein Unterricht statt!

Die Klassenlehrerin Ihres Kindes wird Sie per Email informieren, ob am Montag Lernmaterialien in der Schule abzuholen sind. (Bitte auch im Spam- Ordner nachsehen.)

Die Schulleitung und die Lehrkräfte sind vormittags in der Schule erreichbar.

Eine Notbetreuung wird für Schülerinnen und Schüler angeboten, deren Eltern zu folgenden Berufsgruppen gehören:

– Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

– Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

– Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und   vergleichbare Bereiche.

Die Notbetreuung wird während der regulären Unterrichtszeit sowie im Rahmen der bereits in der Schule bestehenden Betreuungszeiten gewährleistet.

Bitte setzen sie sich mit der Schulleitung oder der Klassenlehrerin Ihres Kindes in Verbindung, wenn Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind brauchen.

Herzliche Grüße und alles Gute!

Uta Weimer, Schulleiterin

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