Liebe Eltern,
únter „Downloads“ finden Sie den Elternbrief des Kultusministers vom 30. Juni 2020 zum Schulstart am 17. August 2020.
Herzliche Grüße
Uta Weimer, Schulleiterin
Liebe Eltern,
únter „Downloads“ finden Sie den Elternbrief des Kultusministers vom 30. Juni 2020 zum Schulstart am 17. August 2020.
Herzliche Grüße
Uta Weimer, Schulleiterin
Ende Februar bis Mitte März durchliefen die Kinder der Klasse 4 der Grundschule Hausen die „Radfahrausbildung“ im Rahmen des Sachunterrichts.
In der Schule wurde fleißig die Theorie gebüffelt und Begriffe wie „Abknickende Vorfahrt“ oder der „Tote Winkel“ ausführlich geklärt. Vom „Verkehrssicheren Fahrrad“ über den „Kreisverkehr“ bis zum „Indirekten Linksabbiegen“ standen alle wichtigen Themen der Verkehrserziehung auf dem Programm. Auch im Internet gab es passend dazu spannde Aufgaben, Testbögen und Spiele.
Diese theoretischen Grundlagen wurden dann im Realverkehr mit den beiden engagierten Verkehrspolizisten Frau Neumann und Herr Walter anschaulich gefestigt und intensiv in mehreren Einheiten quer durch Hausen bei Wind und Wetter vertieft.
Nun, am Ende des Schuljahrs, konnten die Verkehrspolizisten endlich den neuen Radfahrprofis zur bestandenen Prüfung gratulieren und allen den Fahrradführerschein überreichen. Die Viertklässler platzen fast vor Stolz über den eigenen Führerschein und waren glücklich und zufrieden mit ihren erbrachten „Radfahr-Leistungen“. Ein donnernden Applaus zur bestandenen Führerscheinprüfung und in Zukunft: „Augen auf im Straßenverkehr“!!!
Natürlich auch ein herzliches DANKESCHÖN an Frau Neumann und Herr Walter für ihren beherzten Einsatz und ihre unendliche Geduld mit manch einem kleinen „Verkehrsrowdy“, der dann aber doch die Kurve noch bekommen hat und nicht auf der Strecke geblieben ist.
Nicht vergessen: „Siehst du vom Polizisten Brust und Rücken, musst du auf die Bremse drücken! Siehst du seine Hosennaht, hast du immer freie Fahrt!“
P.S.: Auflösung des Rätsels in der Überschrift: „Spiegelei“ und „Rakete“ sind Merktechniktricks! „Spiegelei“= Vorfahrtstraße und „Rakete“= Vorfahrt an der nächsten Kreuzung!!!
„Schreiend wurden die Kinder mitsamt Baumstamm in die Tiefe gezogen und Flora dachte, dass nun ihr letztes Stündlein geschlagen hätte.“ WOW… Gänsehaut pur!!!
Wer hat als Kind nicht davon geträumt, für einen Tag alle aufregenden Fahrgeschäfte und spannenden Attraktionen eines Freizeitparks exklusiv zu testen? Dieses große Abenteuer erleben die Viertklässler der Grundschule Hausen und der AST Lahr zum Schuljahresabschluss „lesend“, indem die kleinen Leseratten in die Geschichte des „Megaworld“-Funparks eintauchen und durch die vier Helden des Buches den „Water-Boost, den „Adventure-Rock“ und das „Aqua-Labyrinth“ kennen lernen.
Die bundesweit größte Leseförderungsaktion „Ich schenk`dir eine Geschichte“ der Stiftung Lesen fand dieses Jahr nicht wie gewohnt am „Welttag des Buches“, sondern erst Mitte Juni statt. In ganz Deutschland erhalten aktuell fast eine Million Viert- und Fünftklässler zur Förderung der Lesefreude sowie der Lesekompetenz den Roman „Abenteuer in der Megaworld“ des Kinderbuchautors Sven Gerhardt als Buchgeschenk.
Auch in diesem Jahr wird der Fließtext durch einen 32seitigen Comic ergänzt, um den unterschiedlichen Leseniveaus der Kinder gerecht zu werden. Selbstverständlich steht zum durchdachten Einsatz des Buches im Unterricht ein breites Spektrum an begleitendem Unterrichtsmaterial bereit.
Die Grundschule Hausen und AST Lahr wurde bei der „Buch-Gutschein-Aktion“ erstmalig von der „Residenzbuchhandlung“ in Weilburg unterstützt, welche die Bücher für die Kinder der Klasse 4 gekauft und dann gegen die gesponserten Gutscheine eingetauscht hat. Die trendigen „Bücherscouts“ aus Weilburg beraten jeden interessierten „Bücherwurm“ individuell und helfen so jung und alt die Orientierung im aktuellen Bücherdschungel zu behalten. Ein Besuch dort lohnt sich immer!!!
FAZIT: Eine rundum gelungene Aktion!!! Wer nun wissen möchte, wie Flora und ihre drei Freunde das Abenteuer im Freizeitpark meistern, der muss sich das Buch bei den Viertklässlern für die Ferienzeit ausleihen.
Sehr geehrte Eltern,
das aktuelle Infektionsgeschehen sowie die mittlerweile gesammelten Erkenntnisse der Forschung zur Übertragung des Virus Covid-19 machen es möglich, dass die Beschulung der Kinder in den hessischen Grundschulen, den Grundstufen der Förderschulen, den Grundschulzweigen an Kooperativen Gesamtschulen sowie den Grundschulzweigen der verbundenen Schulformen und den Grundstufen an Integrierten Gesamtschulen weiter geöffnet wird.
Wir freuen uns, dass noch vor den Sommerferien, nämlich ab dem 22.06.2020, alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und der Vorklassen wieder täglich die Schule besuchen können. Damit auch hierbei die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten werden, gibt es einige Vorgaben zu beachten.
Der Unterrichtsumfang orientiert sich an der festgelegten verlässlichen Schulzeit Ihres Kindes. Die Jahrgänge 1 und 2 verbringen täglich in der Regel vier Zeitstunden, die Jahrgänge 3 und 4 in der Regel täglich fünf Zeitstunden in der Schule. Der inhaltliche Schwerpunkt des Unterrichts liegt weiterhin auf den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht sowie der 1. Fremdsprache.
Einen Stundenplan für die Zeit vom 22. Juni 2020 bis zum 03. Juli 2020 erhalten Sie rechtzeitig von der Klassenlehrerin Ihres Kindes per E- Mail.
Dieser weitere Öffnungsschritt kann vollzogen werden, weil aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass eine fest zusammengesetzte Klasse bzw. Gruppe für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheidender ist als die individuelle Gruppengröße. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden die Jahrgänge im festen Klassenverband unterrichtet. Zudem hat jede Klasse einen festgelegten Raum sowie einen festen Stamm an unterrichtenden Lehrkräften.
Diese Maßnahmen machen es möglich, dass innerhalb der Klasse der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden muss, was viele Vorteile für die Ausgestaltung des Unterrichts mit sich bringt. An Stellen, an denen die konstante Gruppenbildung nicht eingehalten werden kann, gilt die Abstandsregelung weiterhin.
Die Notfallbetreuung wird ab dem 22.06.2020 nicht mehr angeboten. Es greifen dann wieder andere Angebote: Grundschulbetreuung außerhalb des Unterrichts zwischen 7.30 Uhr und 13.00 Uhr mit begrenzter Teilnehmerzahl. Ganztagsangebot mit Hausaufgabenbetreuung, ohne Mittagessen, ebenfalls mit begrenzter Teilnehmerzahl. Dort gilt die Abstandsregel, da es hier zu Kontakten außerhalb der Klasse kommt und eine feste Gruppenbildung wie am Unterrichtsvormittag organisatorisch nicht umsetzbar ist.
Für die Umsetzung der geplanten Phase der weiteren Öffnung sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: Bitte achten Sie auch zukünftig darauf, dass Sie Ihr Kind nicht mit Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) zur Schule schicken. Bei Anzeichen einer Erkrankung muss das Kind dem Unterricht fernbleiben. Treten im Verlauf des Schultages Symptome auf, kann Ihr Kind nicht mehr im Klassenverband verbleiben und muss umgehend abgeholt werden.
Durch die getroffene Entscheidung, die Grundschulen weiter zu öffnen, wird ein wichtiger Schritt in Richtung des regulären Schulbetriebs gegangen. Die Öffnung der Schule und die Beschulung im Klassenverband ruft bei Ihnen aber möglicherweise auch Bedenken hervor, die nachvollziehbar sind. Wie auch in den vergangenen Wochen wird die Schule alle Maßnahmen treffen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Ungeachtet dessen kann die Unterrichtsteilnahmepflicht (nicht die Schulpflicht) für eine Schülerin oder einen Schüler modifiziert werden, wenn Sie als Eltern der Schulleitung in schriftlicher Form erklären, dass eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht erfolgen soll.
Die betreffenden Kinder erhalten dann durch ihre Lehrkraft Arbeitsmaterial für unterrichtsersetzende Lernsituationen zu Hause.
Im Folgenden werden noch zusätzliche Informationen für Eltern von Schülerinnen und Schülern, die zusätzlich sonderpädagogische Förderung erhalten, gegeben:
Da Infektionsbrücken vermieden werden sollen, kann die Förderschullehrkraft nicht wie gewohnt Schülerinnen und Schüler in mehreren Klassen sonderpädagogisch fördern, sondern wird im Unterricht möglichst nur in einer Klasse eingesetzt werden. Dies kann zur Folge haben, dass Ihr Kind in nächster Zeit nicht mehr zusätzlich im Unterricht sonderpädagogische Förderung erhält, sondern in den Unterricht seiner Klasse geht und im Zusammenwirken mit der Klassenlehrkraft sonderpädagogisch aufbereitete Lernaufgaben erhält. Die Förderschullehrkraft wird mit Ihnen persönlich in Kontakt treten, um die Förderung in der Klassensituation und die häuslichen Aufgaben zu besprechen.
Das Hessische Kultusministerium hat diese Ausnahmeregelung in dem Bewusstsein geschaffen, dass derzeit durch eine konstante Zuordnung eines festen Personalteams für jeweils eine Klasse Ihr Kind in der Schule am besten geschützt ist. So kann Ihre Tochter oder Ihr Sohn wieder am Unterricht ihrer bzw. seiner Lerngruppe teilnehmen. Eine separate Lerngruppe für sonderpädagogisch zu fördernde Kinder stünde diametral der Zielsetzung einer inklusiv arbeitenden Schule entgegen, in der alle Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, wenn Ihr Kind durch seine Sonderpädagogin oder seinen Sonderpädagogen zunächst weiter mittelbar über Lernaufgaben in seiner Klasse, für zuhause und am Telefon gefördert wird.
Darüber hinaus stehen Kindern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung therapeutische Angebote in der Schule in der gewohnten Form, aber mit besonderen Schutzmaßnahmen wieder zur Verfügung, wenn diese vom Arzt verordnet sind. Hierzu treten Sie bitte mit Ihrer Klassenlehrerin oder Ihrem Klassenlehrer in Kontakt.
Wir freuen uns auf den Unterricht im Klassenverband, bedanken uns für die bisherige gute Zusammenarbeit und für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Sofern Sie noch Fragen haben, stehen wir dafür gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Uta Weimer
(Schulleitung)
Am 09.06.2020 verabschiedete sich „KLARO“ von den Kindern des vierten Schuljahrs der Grundschule Hausen. Selbstverständlich unter strenger Beachtung der bestehenden Abstands- und Hygieneregeln, wie es sich für einen echten „Gesundheitsfanatiker“ gehört.
Die komplette Grundschulzeit waren „KLARO“ und seine treue Begleiterin Frau Budy mit ihren verschiedenen Themen rund um die Gesundheitsförderung ein regelmäßiger Bestandteil des Sachunterrichts.
Beim heutigen Programmabschluss des Projekts „Klasse2000- stark und gesund in der Grundschule“ wurden fast alle Themenbereiche der letzten Jahre noch einmal kurz angerissen und in Form eines Ratespiels die wichtigsten Schwerpunkte abgefragt.
So ging es im KLARO-Quiz im Schnelldurchlauf um gesunde Ernährung („5 Portionen am Tag“), den Durchlöscher „Wasser“, den Weg der Nahrung durch den Körper, KLAROS Bewegungsspaß, das bewegte Klassenzimmer, vernünftige Schlafgewohnheiten, die KLARO-Atmung zum Entspannen, angemessenen Medienkonsum, die „Ampel der Gefühle“, KLAROS-Zauberformel bei Streit , eine Klasse zum Wohlfühlen, Lerntipps für das Gehirn mit KLAROS- Taschen-Hirn, „Neinsagen“ und Stellung beweisen, einen Freundschaftstest und unglaubliche Werbeversprechen.
Natürlich gab es von KLARO ein kleines Erinnerungsgeschenk für seine Viertklässler-Freunde und einen „Reisekoffer“ gespickt mit Impulsen und Erinnerungen für ihre Reise in die Zukunft. „Fit fürs Leben- ich bleib`dabei“!
Vier Jahre lang begeisterten KLARO und seine beherzte Assistentin durch ihre interessanten Impulsstunden, ihre zahlreichen praktischen Anwendungstipps sowie ihr spannendes Material die Schüler für ihre Klasse2000-Themen, welche dann im Sachunterricht aufgegriffen und vertieft wurden. Dabei wurde stets die beiden Hauptziele verfolgt, dass die Kinder gesund aufwachsen sollen und sich zu Persönlichkeiten enwickeln, die ihr Leben aktiv gestalten und sich vor Gefahren wie Gewalt und Sucht schützen können.
Das Projekt „Klasse2000“ ist das in Deutschland am weitesten verbreitete Gesundheitsprogramm und hat seit 1991 über eine Million Kinder erreicht. WIR WAREN DABEI- und bleiben natürlich alle dabei!!!
Ein herzliches DANKESCHÖN an Frau Budy für ihr Engagement und ihre Unterstützung in den vergangenen vier Jahren.
Liebe Eltern,
mit großer Freude kann ich Ihnen mitteilen, dass die o.g. Termine zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs nun verbindlich feststehen.
Hier einige Informationen zur aktuellen Planung des Kultusministeriums:
Wie der Kultusminister betont, ist der Schutz der Gesundheit, der in Schule zusammenkommenden Personengruppen weiterhin das oberste Gebot, dem sich alle anderen Zielsetzungen unterordnen. Deshalb wird auch nach dem zweiten Schritt der Wiederöffnung der Schulen zum 18. Mai 2020 kein Regelunterricht in gewohnter Form im vollen Stundenumfang stattfinden, damit die Einhaltung der Vorgaben der notwendigen Hygieneregeln, wie z. B. das Abstandsgebot gewährleistet werden kann.
Vor der Wiederaufnahme des Unterrichtes werden alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern von der Schule über den Ablauf des ersten Schultages informiert.
Der Unterricht erfolgt in zahlenmäßig reduzierten Gruppen, sodass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt werden kann. Die Gruppengröße darf in der Regel 15 Personen nicht überschreiten.
Wir haben in den Klassenräumen die Tische bereits mit dem vorgegebenen Abstand gestellt und so die maximale Gruppengröße im Hinblick auf die Raumgröße ermittelt.
Einige Klassen müssen geteilt werden.
Wir werden auch von den momentanen Unterrichtszeiten abweichen, damit die Pausen gestaffelt stattfinden können, so dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler miteinander in Kontakt kommen. Die Abstandsregeln und die Vorgaben des Infektionsschutzes (Mund- Nasenschutz) sind auch in den Pausenzeiten zu wahren.
Einschränkungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht
Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, werden nach dem Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 22. April 2020 weiter vom Präsenzunterricht nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist außerdem geregelt, dass Schülerinnen und Schüler, die krankheitsbedingt, aufgrund ihres Alters oder des Stands ihrer geistigen, körperlichen und motorischen oder emotionalen und sozialen Entwicklung nicht in der Lage sind, den Mindestabstand einzuhalten, dem Unterricht fernbleiben müssen. Über das Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern entscheidet im Einzelfall die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Eltern im Benehmen mit der Schulaufsichtsbehörde.
Regelungen für den Präsenzunterricht
Grundsätzlich besteht die Zielsetzung, den Schülerinnen und Schülern so viel Präsenzunterricht wie möglich bereitzustellen.
Jahrgang 4: Präsenzunterricht ab dem 18. Mai 2020
Die Klassenlehrerinnen informieren die Eltern rechtzeitig über den Stundenplan. Voraussichtlich werden die 4. Klassen in Hausen und in Lahr im Zeitraum vom 18.05.2020 bis zum 29.05.2020 täglich 5 Stunden beschult.
Jahrgänge 1 – 4: Präsenzunterricht ab dem 2. Juni 2020 in Kombination mit unterrichtsunterstützenden Lernsituationen für das häusliche Lernen
Ab dem 2. Juni 2020 werden alle Jahrgänge in den Präsenzunterricht aufgenommen.
Durch die Aufteilung der Klassen in kleinere Gruppen und im Hinblick auf die schulintern gegebenen räumlichen und personellen Möglichkeiten werden wir so viel Präsensunterricht wie möglich anbieten.
Nach Vorgaben des Kultusministeriums sollen alle Jahrgänge der Grundschule ab dem 2. Juni 2020 in der Regel mindestens 6 Stunden Präsenzunterricht pro Woche erhalten, der auf einen oder zwei Tage aufgeteilt werden kann.
Ich gehe aktuell davon aus, dass wir diese Vorgabe deutlich überbieten können.
Der Präsenzunterricht aller Jahrgänge wird kombiniert mit weiteren unterrichtsunterstüt-zenden Aufgabenstellungen für das häusliche Lernen. Der Schwerpunkt liegt hauptsächlich auf den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und Sachunterricht.
Die Kombination von Präsenzunterricht mit unterrichtsunterstützenden Lernsituationen für das häusliche Lernen zielt darauf ab, den Schülerinnen und Schülern auch in den Phasen zwischen den Präsenzunterrichtstagen einen kontinuierlichen, von der Schule fortwährend begleiteten Lernrhythmus zu ermöglichen.
Der Sport- und auch Musikunterricht sind wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos ausgeschlossen (siehe auch „Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 22. April 2020).
Besondere unterrichtliche Veranstaltungen
Auf Grund des Infektionsrisikos entfällt in der Zeit bis zu den Sommerferien der ggf. an einigen Grundschulen noch ausstehende praktische Teil der Radfahrausbildung und Radfahrprüfung.
Aus gleichem Grund finden in diesem Schuljahr keine Bundesjugendspiele statt und der für den 27. Mai 2020 vorgesehene „Sporttag an den Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen“ fällt aus. Projektwochen müssen ebenfalls verschoben werden, da sie in der Regel der konstanten Gruppenbildung widersprechen und eine Fokussierung des Fachunterrichts in den verbleibenden Unterrichtswochen zu erfolgen hat. Diesem Grundsatz folgend können auch keine AG-Angebote durchgeführt werden.
Ganztagsangebot
Grundsätzlich folgt die Schrittigkeit bei der Wiederaufnahme von Ganztagsangeboten der Schrittigkeit des Wiedereinstiegs der einzelnen Jahrgänge. Hierbei sind möglichst kleine Gruppen zu bilden und die für den Vormittag geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen genauso auch am Nachmittag unbedingt einzuhalten.
Das heißt für unsere Schule konkret: Die Hausaufgabenbetreuung und ein Betreuungsangebot bis 16.30 Uhr besteht für die Viertklässler ab dem 18. Mai 2020 und ab dem 02. Juni 2020 für alle Kinder. Ob ein warmes Mittagessen angeboten werden kann, wird noch zu klären sein.
Betreuungsangebote der Schulträger
Mit Wiederaufnahme des Schulbetriebs findet auch die Grundschulbetreuung wieder statt. Allerdings sind auch hier die Kapazitäten begrenzt.
Notbetreuung
Die Notbetreuung ist auch während der schrittweisen Öffnung der Schulen vom 18. – 29. Mai 2020 für die Kinder der Klassen 1-3 weiterhin sichergestellt.
Genaue Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts Ihres Kindes erhalten Sie rechtzeitig von den jeweiligen Klassenlehrerinnen.
Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!
Wir freuen uns sehr die Kinder bald wiederzusehen!
Herzliche Grüße
Uta Weimer
Schulleiterin
Liebe Eltern,
der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem heute bekannt gegebenen Beschluss entschieden, dass die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen in Hessen vorläufig weiter ausgesetzt bleibt.
Daher kann der Unterricht in der Jahrgangsstufe 4 nicht wie vorgesehen am kommenden Montag, dem 27. April 2020, wieder aufgenommen werden.
Die Durchführung der Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen findet weiterhin unverändert statt. Melden Sie sich bei Bedarf bei der jeweiligen Klassenlehrerin Ihres Kindes.
Das Schulbüro ist wie immer nächste Woche vormittags von 7.30 Uhr bis 13.15 Uhr besetzt.
Herzliche Grüße und bleiben Sie und Ihrer Familie gesund!
Uta Weimer
Liebe Eltern,
wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, wird in der Woche nach den Osterferien noch kein Unterricht stattfinden.
Am 27. April 2020 wird der Schulbetreib in Teilen wieder aufgenommen. Das bedeutet für uns, dass die 4. Klassen mit dem Unterricht beginnen. Nähere Informationen bekommen Sie rechtzeitig von den jeweiligen Klassenlehrerinnen.
Für weitere Jahrgangsstufen könnte der Unterricht am 11. Mai 2020 beginnen. Somit werden die Klassen 1-3 in den kommenden drei Wochen von ihren Klassenlehrerinnen mit Unterrichtsmaterial versorgt.
Für die Notbetreuung gilt:
Die Gruppe derjenigen, die Anspruch auf Notbetreuung haben, wurde erweitert. Über die bisher genannten Berechtigten hinaus sind ab kommender Woche auch die Kinder berufstätiger Alleinerziehender in die Betreuung aufzunehmen – unabhängig vom ausgeübten Beruf. Ebenfalls aufzunehmen sind Kinder von Angehörigen aus Medienberufen sowie Kinder, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist, wenn dies vom Jugendamt bzw. der Schulpsychologie befürwortet wird.
Sollten Sie die Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, melden Sie dies bitte möglichst frühzeitig bei mir oder der Klassenlehrerin Ihres Kindes an.
Die Schule in Hausen ist täglich ist täglich von 7.30 Uhr bis 13.15 Uhr besetzt.
Herzliche Grüße und alles Gute für Sie und Ihre Familien!
Uta Weimer
Schulleiterin
Liebe Eltern,
im Hinblick auf die Notbetreuung hat sich eine Änderung ergeben:
Bisher haben Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf die Notbetreuung von Montag bis Freitag, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende.
NEU:
Mit Beschluss der Landesregierung soll diese Notbetreuung auf den Bereich der Osterferien ausgedehnt werden.
Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung zudem auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.
Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (s. Antragsformular unter „Downloads“). Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Falls Sie die Notbetreuung in den Osterferien und/oder den Feiertagen benötigen, teilen Sie es mir oder der Klassenlehrerin Ihres Kindes bitte schnellstmöglich mit.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und beste Gesundheit in diesen schwierigen Zeiten.
Herzliche Grüße
Uta Weimer
Schulleiterin
Liebe Eltern,
am Abend des 20. März 2020 hat das Land Hessen die zweite Verordnung zur Bekämpfung des CoronaVirus verändert.
Ab sofort gilt, dass es ausreichend ist, wenn ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich arbeitet, der zu der bereits in dieser Woche erweiterten Gruppe der kritischen Infrastruktur gehört.
Aufgrund von Nachfragen wird darauf hingewiesen, dass in unserer Region damit auch Institutionen wie die Freiwillige Feuerwehr inkludiert sind und die Gruppe durch die Verordnungsänderung zudem um Angehörige von Abfallwirtschaftsbetrieben ausgeweitet worden ist. Nach wie vor gilt, dass Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen müssen.
Die Betreuung ist für Kinder der Klassen 1 bis 6 in Kleingruppen von 3-5 Schülerinnen und Schülern in der jeweiligen Stammschule zu gewährleisten. Dies gilt es mindestens während der regulären Unterrichtszeit sowie im Rahmen der üblicherweise in der Schule bestehenden Betreuungszeiten sicherzustellen.
Nicht betreut werden dürfen Kinder, die
Sollen Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, melden Sie dies bitte umgehend der Klassenlehrerin Ihres Kindes.
Herzliche Grüße
Uta Weimer
Schulleiterin